BÖCKIs Sommerkalender / Teilnahmebedingungen

Ausrichter des Gewinnspiels „BÖCKIs Sommerkalender“ ist die Böckmann Zentralverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz im Wiesengrund 44 in 49509 Recke. Sie nehmen teil, in dem Sie den Sommerkalender in unserer BÖCKMANN APP aufrufen oder auf Instagram auf das entsprechende virtuelle Türchen klicken, dessen Nummer dem jeweils identischen Kalendertag im Juni entspricht. Start des Sommerkalenders ist der 14.06.2025, beendet wird er am 21.06.2025. Teilnahmeschluss ist am 21.06.2025 um 23.59 Uhr (MEZ/CET).

Hinter jedem Türchen steckt ein anderer Gewinn, der während des ganzen Aktionszeitraums gewonnen werden kann. Jeder Gewinn wird nur insgesamt einmal verlost, es sei denn im Gewinnspielbeitrag ist etwas anderes vermerkt.

Zur Teilnahme an der Verlosung des jeweiligen Gewinnes muss der Teilnehmer in der App als Kundenclub-Mitglied registriert sein und kann dann auf „Jetzt teilnehmen“ drücken. Auf Instagram muss der Teilnehmer dem Kanal @modehaus_boeckmann und dem Kanal @maas.machtspass folgen, den Beitrag des jeweiligen Türchens liken und eine Person in den Kommentaren markieren.

Die Verlosung der Gewinne erfolgt am 23.06.2025. Der Gewinner wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels eines unabhängigen Losverfahrens gezogen. Der Gewinner wird telefonisch von uns kontaktiert oder direkt per Instagram. Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet das Einverständnis zur Nennung des Vor- und Nachnamens auf der Internetseite, in der BÖCKMANN APP und auf Instagram.

Nachdem der Gewinner bekanntgegeben wurde, wird er per Telefon oder Instagram aufgefordert, sich mit dem Modehaus BÖCKMANN in Verbindung zu setzen und die Filiale zu nennen, in der er den Gewinn abholen möchte. Ein Versand des Gewinns ist nicht möglich, er kann nur in einer der Modehaus BÖCKMANN Filialen in Leer, Rhauderfehn, Papenburg, Meppen, Bramsche, Melle, Rheine, Recke, Nordhorn, Lingen Lübbecke oder in den MAAS Modehäusern in Bassum oder Syke abgeholt werden. Der Gewinner bucht sich in seiner Wunschfiliale einen Beratungstermin. Meldet sich der Gewinner innerhalb von 21 Tagen nach Gewinnbekanntgabe nicht, verfällt leider der Anspruch auf den Gewinn. Der Gewinn sollte bis Ende Juli abgeholt werden.

Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese von der BÖCKMANN Zentralverwaltungs GmbH & Co KG ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.

Teilnahmeberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Deutschland hat. Bitte beachten Sie, dass Mitarbeiter von der BÖCKMANN Zentralverwaltungs GmbH & Co. KG und deren im Haushalt Lebenden von der Teilnahme ausgeschlossen sind.

Die BÖCKMANN Zentralverwaltungs GmbH & Co. KG haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme am Gewinnspiel ergeben, es sei denn die Schäden sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzufahren, welches von der BÖCKMANN Zentralverwaltungs GmbH & Co. KG zu vertreten ist. Die BÖCKMANN Zentralverwaltungs GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn die Verlosung nicht planmäßig laufen kann, beispielsweise bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung beeinflussen. Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.