Ausrichter des Gewinnspiels „Adventskalender“ ist die Böckmann Zentralverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz im Wiesengrund 44 in 49509 Recke. Sie nehmen teil, in dem Sie den Adventskalender auf unserer Internetseite unter http://www.boeckmann-mode.de/adventskalender starten, den Kalender in unserer BÖCKMANN APP aufrufen oder auf Instagram auf das entsprechende virtuelle Türchen klicken, dessen Nummer dem jeweils identischen Kalendertag im Dezember entspricht. Start des Adventskalenders ist der 01.12.2024, beendet wird er am 24.12.2024. Teilnahmeschluss ist an jedem Tag vom 01.12 bis 24.12.2024 immer um 23.59 Uhr (MEZ/CET) des jeweiligen Tages.
Hinter jedem Türchen steckt ein anderer Gewinn, der auch nur an dem entsprechenden Tag gewonnen werden kann, ebenso ist auch die Teilnahme für das Gewinnspiel nur an dem jeweiligen Tag möglich. Jeder Gewinn wird nur insgesamt einmal verlost, es sei denn im Gewinnspielbeitrag ist etwas anderes vermerkt.
Zur Teilnahme an der Verlosung des jeweiligen Gewinnes muss der Teilnehmer seinen Vor- und Zunamen, seine Adressdaten und seine E-Mail Adresse eingeben. Auf Instagram muss der Teilnehmer dem Kanal @modehaus_boeckmann (und bei einigen Türchen zusätzlich dem @lingerie_boeckmann Account) folgen, den Beitrag des jeweiligen Türchens liken und eine Person in den Kommentaren markieren.
Die Verlosung eines Tagesgewinnes erfolgt am nächsten Werktag. Der Gewinner wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels eines unabhängigen Losverfahrens gezogen. Der Gewinner erhält eine Mail mit der Gewinnbenachrichtigung. Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet das Einverständnis zur Nennung des Vor- und Nachnamens auf der Internetseite, in der BÖCKMANN APP und auf Instagram.
Nachdem der Gewinner bekanntgegeben wurde, wird er per Mail aufgefordert, sich mit dem Modehaus Böckmann in Verbindung zu setzen und die Filiale zu nennen, in der er den Gewinn abholen möchte. Ein Versand des Gewinns ist nicht möglich, er kann nur in einer der Modehaus Böckmann Filialen in Leer, Rhauderfehn, Papenburg, Meppen, Bramsche, Melle, Rheine, Recke, Nordhorn oder Lübbecke abgeholt werden. Der Gewinner bucht sich in seiner Wunschfiliale einen Beratungstermin. Meldet sich der Gewinner innerhalb von 21 Tagen nach Gewinnbekanntgabe nicht, verfällt leider der Anspruch auf den Gewinn. Der Gewinn sollte bis Ende Januar abgeholt werden.
Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese von der Böckmann Zentralverwaltungs GmbH & Co KG ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.
Teilnahmeberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Deutschland hat. Bitte beachten Sie, dass Mitarbeiter von der Böckmann Zentralverwaltungs GmbH & Co. KG und deren im Haushalt Lebenden von der Teilnahme ausgeschlossen sind.
Die Böckmann Zentralverwaltungs GmbH & Co. KG haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme am Gewinnspiel ergeben, es sei denn die Schäden sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzufahren, welches von der Böckmann Zentralverwaltungs GmbH & Co. KG zu vertreten ist. Die Böckmann Zentralverwaltungs GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn die Verlosung nicht planmäßig laufen kann, beispielsweise bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung beeinflussen. Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.