Teilnahmebedingungen zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen, denen Sie bereits beim Kundenclub Antrag zugestimmt haben.
- Ergänzende Teilnahmebedingungen für die Kundenkarte mit Zahlungsfunktion
1.1Die Böckmann Kundenkarte mit Zahlungsfunktion (Auswahl-Kundenkarte) berechtigt zum bargeldlosen Einkauf in allen Böckmann Filialen. Eine Auswahlberechtigung kann nur von Kunden des Vorteilsprogramms beantragt werden. Ausgenommen sind Artikel aus der Wäsche-, Bademoden- und Strumpfabteilung, sowie Accessoires und Modeschmuck.
1.2 Mit dem Antrag auf Nutzung des Auswahlservices wird ein bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Eröffnung einer Auswahlservice-Nutzung im Kundenkonto abgegeben. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Böckmann Zentrale nach der erforderlichen Identitätsfeststellung und einer Bonitätsprüfung über eine Auskunft (z. B. Schufa) die Annahme durch die Aktivierung des Auswahlverfahrens erklärt; es wird in diesen Fällen keine separate Karte ausgegeben, sondern die Auswahlfunktion auf der Kundenkarte des Vorteilsprogramms / in der App freigeschaltet. Der Antrag auf Freischaltung des Auswahlservices kann grundsätzlich nur schriftlich in der Filiale gestellt werden,
dies gilt auch für Nutzer der Böckmann-App. Hier wird die Zusatzfunktion nach Prüfung und Annahme des Antrages durch die Böckmann Zentrale freigeschaltet.
1.3 Inhaber des Rechtes zur Nutzung des Auswahlverfahrens können Ware bis zu einem Höchstbetrag von 1000,00 € für einen befristeten Zeitraum von 10 Tagen aus den Böckmann Filialen mitnehmen, ohne diese direkt zu bezahlen. Hierzu müssen Sie der Böckmann Zentrale bei Beantragung der Auswahl-Funktion Ihre Bankdaten mitteilen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, was auch für die Nutzer der Böckmann App schriftlich in einer der Filialen erfolgen muss. Hierbei ist auf die richtige und vollständige Angabe der IBAN sowie – auch nachfolgend – auf eine ausreichende Kontodeckung zu achten.
1.4 Die Böckmann Zentrale verpflichtet sich mit Annahme des Antrages, Verfügungen des Kundenkontos mit Auswahlverfahren bis zu einem anfänglichen Höchstbetrag i. H. v. 1000,00 € (finanzieller Verfügungsrahmen) zuzulassen. Die Böckmann Zentrale teilt dem Antragsteller des Auswahlservices den jeweils aktuellen Verfügungsrahmen auf Anfrage jederzeit mit. Der Inhaber des Kundenkontos mit Auswahlservice darf
die Karte nur innerhalb des jeweils bestimmten finanziellen Verfügungsrahmen benutzen. Die Böckmann Zentrale ist berechtigt, den anfänglichen Höchstbetrag entsprechend der Bonität des Auswahl-Antragstellers anzupassen. Eine Anpassung wird Ihnen als Inhaber des Rechtes zur
Nutzung des Auswahlservices unverzüglich mitgeteilt. Möchten Sie als Inhaber des nicht übertragbaren Rechts zur Nutzung des Auswahlservices, Ware in einer Böckmann Filiale mitnehmen,
müssen Sie jeweils Ihren Personalausweis vorzeigen, damit abgeglichen werden kann, dass Sie tatsächlich als Kunde im Vorteilsprogramm
geführt werden und den Höchstbetrag i.H.v. 1000,00 € noch nicht überschritten haben.
1.6 Als Inhaber verpflichten Sie sich zur Bezahlung aller Einkäufe, die Sie mit der Nutzung des Auswahlservices zu Lasten Ihres Kundenkontos
vorgenommen haben, wenn die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen in einer unserer Böckmann Filialen zurückgegeben wird. Der jeweilige Betrag der Ware wird in diesen Fällen in Rechnung gestellt, wobei sich aus der Rechnung der Abrechnungszeitraum, der Abrechnungsstichtag, Datum und Höhe der bis zum Abrechnungsstichtag getätigten, aber noch nicht abgerechneten Einkäufe für den aktuellen Abrechnungszeitraum ergibt.
1.7 Der Rechnungsbetrag wird sodann mittels des erteilten SEPA-Lastschriftmandats von dem benannten Bankkonto eingezogen. Vor dem Einzug informiert die Böckmann Zentrale, bzw. die ausführende Filiale, den Auswahlkunden mittels schriftlicher Vorankündigung in Form des Auswahlrechnungsbelegs über den Zeitpunkt des Bankeinzuges. Die Vorankündigungsfrist beträgt hierbei 10 Tage ab Mitnahme der jeweiligen Auswahl. Änderung der Bankverbindung bzw. der Kundenadresse werden nach schriftlicher Mitteilung bis spätestens drei Tage vor dem nächsten Fälligkeitstermin und dem bisherigen SEPA-Lastschriftmandant eingepflegt und in der bestehenden Mandatsreferenz weitergeführt.
Der Inhaber des Nutzungsrechts kann das SEPA-Lastschriftmandat gegenüber der Böckmann Zentrale durch schriftliche Erklärung widerrufen, sodass nachfolgende Einzüge nicht mehr autorisiert sind. Sofern innerhalb von 36 Monaten keine Zahlung über das an die Böckmann Zentrale erteilte SEPA-Mandat erfolgt, erlischt das SEPA-Mandat. Sofern kein neues SEPA-Mandat erteilt wird, gilt die SEPA-Überweisung als vereinbarte Zahlungsvariante.
1.8 Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren bleiben diese Eigentum der Böckmann Zentrale, bzw. der jeweiligen – rechtlich eigenständigen – Filiale, in welcher die Ware von Ihnen mitgenommen wurde (Eigentumsvorbehalt des Verkäufers).
1.9 Soweit Sie als Inhaber mit Zahlungen, die Sie aufgrund der vereinbarten Zahlungsfunktion zu leisten haben, in Verzug geraten, ist die Böckmann Zentrale berechtigt, auf den geschuldeten Betrag Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz jährlich zu verlangen.
1.10 Zahlungen werden zunächst auf Zinsen, dann auf eventuelle Kosten und zuletzt auf die offene Forderung in der zeitlichen Reihenfolge der getätigten Einkaufe, beginnend mit dem ältesten Einkauf, angerechnet. Der Rechnungsbetrag ist stets sofort fällig, soweit sich aus der Rechnung selbst kein anderer Fälligkeitstermin ergibt.
1.11 Sie haben als Antragsteller des Auswahlverfahrens keinen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass diese dem Auswahl-Kundenprogramm zu Grunde liegenden Leistungen auf Dauer angeboten werden. Vielmehr ist die Böckmann Zentrale berechtigt, die Leistungen unter Wahrung Ihrer berechtigten Interessen jederzeit einseitig zu ändern oder einzustellen.
1.12 Sie haben als Antragsteller des Auswahlverfahrens Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten: Die Rechte zur Nutzung des Kundenauswahlservices sind nicht übertragbar und bleiben Eigentum der Böckmann Zentrale, sie können jederzeit zurückverlangt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Sie verpflichten sich weiter, Änderungen Ihrer Wohnortadresse oder Ihrer Bankverbindung unverzüglich
mitzuteilen, gleiches gilt bei Feststellung missbräuchlicher Nutzung.
1.13 Als Antragsteller des Auswahlverfahrens sind Sie ebenso wie die Böckmann Zentrale berechtigt, den Vertrag über diese Auswahlfunktion der Kundenkarte jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf das Auswahlverfahren nicht mehr genutzt werden; die Böckmann Zentrale wird in diesem Fall am folgenden Abrechnungsstichtag sämtliche Kartenumsätze und
eventuell angefallen Zinsen abrechnen und Ihnen als Antragsteller des Auswahlverfahrens gegenüber zur Zahlung in einer Summe fällig stellen.
1.14 Darüber hinaus ist die Böckmann Zentrale berechtigt, weitere bargeldlose Einkäufe von dem vorherigen Ausgleich des offenen Gesamtsaldos durch Sperrung des Kundenkontos abhängig zu machen, wenn Sie als Inhaber des Kundenkontos mit einer Zahlung ganz oder teilweise
in Zahlungsverzug geraten oder den Ihnen eingeräumten finanziellen Verfügungsrahmen überschreiten.